Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HPS Hanseatic Papier Service UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden HPS genannt.

 

 

 

Unsere Angebote sind ausschließlich für Gewerbetreibende bestimmt.

Vertragsabschluss:
Ein Kaufvertrag kommt durch beidseitige Willenserklärung und ausschließlich auf Grund der hier aufgeführten ABG zu Stande.
Die Angebote der HPS sind freibleibend und unverbindlich.
Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Annahme der Ware erklärt der Besteller sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HPS einverstanden. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Preise/Zahlung
Alle Preise sind Nettopreise, die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ist zuzüglich.
Die Rechnungen der HPS sind sofort ohne Abzug fällig, soweit nicht anders vereinbart.
Die HPS ist berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % p.a. zu erheben, wobei weitergehender Schadensersatz vorbehalten bleibt.

Gewährleistung
Die gelieferte Ware ist nach Erhalt sofort zu überprüfen, etwaige Beanstandungen sind sofort geltend zu machen. Im Falle einer begründeten Mängelrüge ist der Verkäufer verpflichtet nach seiner Wahl entweder Ersatz zu liefern, angemessenen Nachlass zu gewähren oder eine Gutschrift in Höhe des Gegenwertes zu leisten.

Gefahrübergang/Eigentumsvorbehalt
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder zwecks Versendung das Lager der HPS verlässt. Die HPS ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung ist für den Besteller nicht von Interesse.

 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von HPS. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die HPS ab.

Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung werden sowohl gegenüber der HPS als auch gegenüber deren Erfüllungs – und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.

Erfüllungsort/Gerichtsstand
Für die Geschäftsbeziehung mit dem Käufer ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar. Soweit zulässig wird Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und der HPS ergeben vereinbart.

Salvatorische Klausel
Sollte der zwischen der HPS und dem Besteller geschlossene Vertrag oder eine der vorstehenden Klausel unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages oder Klausel im Übrigen nicht berührt. An die Stelle des unwirksamen Vertragsteils bzw. der unwirksamen Klausel tritt dann eine zu bestimmende Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck des unwirksamen Vertragsteils bzw. der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

Stand: 05.07.2012


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